Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Agrar Klimesch GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.klimesch.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Auf dieser Website werden an verschiedenen Stellen Bilder mit darauf platziertem Text verwendet, dies kann in einzelnen Fällen zu schlechterem Kontrast zwischen Text und Hintergrund und somit verringerter Lesbarkeit führen. Es wurde versucht, die Lesbarkeit durch den Einsatz eines Text-Schattens zu verbessern.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt. Dazu wurde eine automatische Überprüfung über www.accessibilitychecker.org durchgeführt, sowie eine manuelle Überprüfung der Zugänglichkeit in Verwendung von Tastatursteuerung und Voice Over.

Feeback und Beschwerden zur Barrierefreiheit

Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie sich per E-Mail an office@klimesch.at mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite wenden.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.